Zusammenfassung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung für das Anlagekonzept „Select ESG“ mit Nachhaltigkeitspräferenzen.
Im Rahmen der Vermögensverwaltung erfolgen Investitionen in Investmentanteile (im Folgenden „Fonds“), die nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit (Environment, Social und Governance – ESG) ausgewählt werden. Dazu werden Investmentanteile nach Kriterien für Umweltmanagement (z.B. Klimaschutz und Umweltpolitik), soziale Verantwortung (z.B. Menschenrechte, Arbeitsrechte, Verbot von Kinderarbeit, Sozialstandards in der Lieferkette, Sicherheit und Gesundheit) und Governance (z.B. Transparenz und Berichterstattung, Bekämpfung von Bestechung und Korruption) bewertet und im Ergebnis entweder in das investierbare Universum aufgenommen oder aus diesem ausgeschlossen. Vermögensverwaltungen des Anlagekonzepts „Select ESG“ verfolgen kein nachhaltiges Investitionsziel, bewerben allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Zudem erfolgen bei allen Vermögensverwaltungen der vorgenannten Ausrichtung mindestens 5 Prozent der Anlagen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Die Vermögensverwaltungen des Anlagekonzepts „Select ESG“ haben kein nachhaltiges Investitionsziel, bewerben allerdings sowohl ökologische als auch soziale Merkmale. Im Rahmen der Vermögensallokation erfolgen überwiegend nachhaltige Investitionen, die einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der von den Vereinten Nationen definierten Ziele für die nachhaltige Entwicklung leisten. Die sogenannten UN Sustainable Development Goals – kurz SDGs – umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind, durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung bis 2030 weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig sowohl soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung als auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt.
Nachhaltige Investitionen können einen positiven Beitrag zu einem Umweltziel oder einem sozialen Ziel leisten und zugleich auch einem anderen Umweltziel oder sozialen Ziel schaden. Damit die nachhaltigen Investitionen trotz ihres positiven Beitrags anderen Umwelt- und sozialen Zielen nicht erheblich schaden, wird die nachteilige Auswirkung der Aktivitäten der Unternehmen und Staaten, in deren Wertpapiere die Vermögensverwaltung über Investmentanteile investiert, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu werden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1) herangezogen. Für Investitionen in Investmentanteile werden die Indikatoren aus Anhang 1 Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 sowie zwei weitere Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 herangezogen.
Investitionen werden nur als nachhaltig eingestuft, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen und Staaten, in die im Rahmen der Vermögensverwaltung über Investmentanteile investiert wird, im Hinblick auf ausgewählte Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht über- bzw. unterschreiten. Bei unzureichender Datenabdeckung bzw. Datenqualität einzelner Indikatoren wird auf Ersatzindikatoren zurückgegriffen, die die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen, der Staaten oder der Fonds zuverlässig abbilden.
Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Investitionen in Fonds werden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3 Prozent des Sondervermögens in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert werden. Damit wird beabsichtigt, dass die nachhaltigen Investitionen nur in Unternehmen erfolgen, die verantwortungsvoll handeln und Menschenrechte achten.
Weitere Informationen zu den PAI können dem jährlichen Bericht über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale der Vermögensverwaltung entnommen werden. Zudem sind diese Informationen auch unter dem Abschnitt „Links“ in Form eines Musterberichtes abrufbar.
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Im Rahmen der Vermögensverwaltungen des Anlagekonzepts „Select ESG“ werden mindestens 80 Prozent des Anlagevermögens nach der nachfolgend beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Eine Ausweitung auf das gesamte Anlagevermögen wird darüber hinaus angestrebt.
Im Rahmen der Vermögensverwaltungen mit ESG-Strategie erfolgen Investitionen in Investmentanteile (im Folgenden „Fonds“), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen werden sowohl ökologische als auch die soziale und verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass innerhalb der Vermögensverwaltung nicht in Fonds investiert wird, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind.
Im Rahmen der ESG-Strategie werden Investitionen in Fonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards der Vermögensverwaltung in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten.
Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien befindet sich im Abschnitt "Anlagestrategie".
Darüber hinaus erfolgen innerhalb der Vermögensverwaltung nachhaltige Investitionen, die einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind, durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung sowie Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt.
Anlagestrategie
Die Anlagestrategie der Vermögensverwaltung richtet sich nach den Präferenzen, Zielen und Eigenschaften der Anlegenden und wird im Rahmen des Vertragsabschlusses mit den Anlegenden vereinbart. Zur Erreichung der jeweiligen Anlageziele können je nach vereinbartem Anlagekonzept Investitionen in folgende Finanzinstrumente erfolgen: Aktien-, Renten-, Misch-, Geldmarkt- und Rohstofffonds sowie in vom Anlegenden jederzeit frei wählbare Themenfonds. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der Vermögensverwalter mit der Auswahl der Investmentthemen betraut wird. Bei allen Vermögensverwaltungen in der Anlagestrategie ESG erfolgt die Investition der Vermögensgegenstände in Fonds, die systematisch nach ökologischen, sozialen oder die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffenden Kriterien ausgewählt werden (ESG-Kriterien).
Die Vermögensverwaltung darf nur in Investmentanteile anlegen, bei denen die gewichteten Bestandteile des betreffenden Investmentanteils zu mindestens 90 Prozent nicht gegen die Ausschlusskriterien für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte gemäß Artikel 12 Absatz 1 (a-g) der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission (PAB-Ausschlusskriterien) verstoßen. Folglich dürfen nur Investmentanteile erworben werden, deren gewichteten Bestandteile zu mindestens 90 Prozent nicht gegen die Grundsätze der Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen (UNGC) oder die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen verstoßen, nicht an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen beteiligt sind (hierzu gehören Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC)), nicht am Anbau und der Produktion von Tabak beteiligt sind , nicht 1 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, dem Abbau, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von Stein- und Braunkohle erzielen, nicht 10 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von Erdöl erzielen, nicht 50 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, der Förderung, der Herstellung oder dem Vertrieb von gasförmigen Brennstoffen erzielen und nicht 50 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Stromerzeugung mit einer THG-Emissionsintensität von mehr als 100 g CO2 e/kWh erzielen.
Über die vereinbarten ESG-Strategie werden Investitionen in Anlagen in Investmentanteilen ausgeschlossen, die bezüglich ihrer Principal-Adverse-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den schlechtesten 50 Prozent ihrer Vergleichsgruppe gehören (sog. Best-in-Class- Ansatz), bei denen die gewichteten Bestandteile des betreffenden Investmentanteils zu mindestens 90 Prozent nicht gegen die zuvor genannten PAB-Ausschlusskriterien verstoßen, die eine ESG-Bewertung von schlechter als „BBB“ von MSCI Solutions LLC oder alternativ eine vergleichbare ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter erhalten und deren Fondsmanager/-innen oder Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Fonds verwalten, nicht die PRI zugrunde legen.
Der Vermögensverwalter Deka Vermögensmanagement GmbH beachtet zudem die von den Vereinten Nationen geförderten Prinzipien für verantwortliches Investieren (Principles for Responsible Investment „PRI“).
Zusätzlich stehen neben der vereinbarten Anlagestrategie die nachfolgend beschriebenen Themen zur Auswahl. Es können bis zu drei verschiedene Themen miteinander kombiniert und jederzeit nach eigenem Ermessen an- und abgewählt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der Vermögensverwalter mit der Auswahl der Investmentthemen betraut wird.
Künstliche Intelligenz
Mit der Wahl des Themas Künstliche Intelligenz entscheiden sich Anlegende für die Investition in Wertpapiere von Unternehmen, deren Geschäftsmodell die Themen Künstliche Intelligenz, Robotik, Automatisierung, Smart Home, Cloud Computing, Cybersicherheit oder Medizinische Robotik abbildet. Künstliche Intelligenz beschreibt dabei die Fähigkeit von Computern und Maschinen, menschliche Kompetenzen wie das logische Denken, das Lernen aus Erfahrungen, das Verstehen und Verarbeiten von Sprache, das Erkennen von Mustern, das Lösen von Problemen und das Treffen eigenständiger Entscheidungen zu imitieren. Die Investition erfolgt mittelbar über die Anlage in einen geeigneten Investmentfonds.
Klimawandel
Mit der Wahl des Themas Klimawandel entscheiden sich Anlegende für die Investition in Wertpapiere von weltweit angesiedelten Unternehmen, deren wirtschaftliche Aktivitäten auf den Wandel zu kohlenstoffärmeren Energiequellen ausgerichtet sind. Dazu zählen beispielsweise Grundstoffanbieter oder Technologieunternehmen, die Technologien für kohlenstoffärmere Energieproduktionen entwickeln oder diese verwenden sowie solche, die in der Verteilung, Lagerung oder dem Transport dieser tätig sind. Die Investition erfolgt mittelbar über die Investition in einen geeigneten Investmentfonds.
Wasser
Mit der Wahl des Themas Wasser entscheiden sich Anlegende für die Investition in Wertpapiere von weltweit angesiedelten Unternehmen, deren Geschäftsaktivitäten in der Entwicklung, Herstellung und/oder dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen im Bereich Wassermanagement angesiedelt sind. Dabei zählen zum Segment Wasserwirtschaft unter anderem Unternehmen, die in den Bereichen Erzeugung, Aufbereitung, Versorgung, Entsalzung, Abfüllung, Transport und Versand von Wasser tätig sind. Die Investition erfolgt mittelbar über die Investition in einen geeigneten Investmentfonds. In diesem Zusammenhang ist es diesem Fonds auch gestattet, in Unternehmen zu investieren, die eine Verbesserung ihrer nachhaltigen Eigenschaften aufweisen und die wichtige Entwicklungen vornehmen, um diese Verbesserung in ihrer Unternehmensstrategie zu verankern.
Impact Investing
Mit der Wahl des Themas Impact Investing entscheiden sich Anlegende für Investitionen in Wertpapiere von Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen Lösungen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN) darstellen (Impact Investing). Die Investition erfolgt mittelbar über einen geeigneten Investmentfonds, dessen Anlagepolitik auf das Erreichen des beschriebenen Anlageziels ausgerichtet ist. Die Messung der Wirkung von Investitionen in diesem Fonds orientiert sich an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN). Bei der Auswahl des Fonds wird darauf geachtet, dass dieser nicht in Wertpapiere von Unternehmen investiert, die den nachhaltigen Mindestkriterien der Vermögensverwaltung nicht entsprechen.
Aufteilung der Investitionen
Die Vermögensverwaltungen mit ESG-Strategie investieren in ein breit diversifiziertes Portfolio. Während angestrebt wird, bei allen Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, werden mindestens 80 Prozent der Investitionen zur Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale getätigt. Mindestens 5 Prozent der Investitionen erfolgen in nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieser Mindestanteil beinhaltet sowohl nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel als auch nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel.
Die Vermögensverwaltung strebt keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das mit der EU-Taxonomie konform ist, an. Daher beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform sind, 0 Prozent. Es sind auch keine Investitionen in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie vorgesehen.
Es ist das Ziel der nachhaltigen Investitionen, die die Vermögensverwaltung teilweise tätigt, einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer SDGs zu leisten. Da diese Ziele sowohl umweltbezogene als auch soziale Zwecke verfolgen, ist die Festlegung eines spezifischen Mindestwerts für den Anteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform sind sowie eines Mindestwerts für den Anteil sozial nachhaltiger Investitionen im Einzelnen nicht möglich.
Zusätzlich dazu können im Rahmen der Vermögensverwaltung auch Investitionen erfolgen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
Hierunter fallen Investitionen in Fonds, für die keine oder keine hinreichenden ESG-Daten vorliegen. Zudem kann es sich um Investitionen in Fonds handeln, die nicht nach ESG-Kriterien ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Ein sozialer Mindestschutz wird bei diesen Investitionen hergestellt, in dem über die in der Anlagestrategie beschriebenen Ausschlusskriterien hinaus grundsätzlich nicht in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen investiert wird. Zudem investiert die Deka nicht in Derivate mit einem Grundnahrungsmittel als Basiswert. Grundnahrungsmittel im Sinne dieses Ausschlusses sind Weizen, Mais, Reis, Hafer, Soja und Vieh.
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Die Überwachung der Einhaltung der ESG-Kriterien erfolgt im Rahmen von standardisierten Prozessen. So wird bei allen Investitionsentscheidungen sichergestellt, dass diese mit den festgelegten Kriterien übereinstimmen. Es können nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt werden, die im Rahmen der Vorabprüfung den definierten Kriterien entsprechen. Eine Transaktion kann nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die festgelegten ESG-Kriterien verstößt.
Zudem werden im Rahmen von Nachhaltigkeitsanalysen die Ergebnisse der Investitionsentscheidungen kontinuierlich überprüft. Bei der Identifikation von Abweichungen von den definierten Kriterien (z.B. schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact) gelten zum Beispiel interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel.
Es wird zudem innerhalb der Vermögensverwaltung ein Mindestschutz angewendet. Details hierzu finden sich im Abschnitt „Aufteilung der Investitionen“.
Das Portfoliomanagement erhält zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich der Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum. Des Weiteren erfolgt eine Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren:
1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien,
2. Ökologische Wirkung,
3. Soziale Wirkung,
4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios.
Methoden
Die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung herangezogen:
1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien
Der Indikator „Einhaltung Ausschlusskriterien“ misst, ob die Vermögensverwaltung die definierten Ausschlusskriterien einhält, d.h. ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlossene Fonds erfolgen. Eine Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt „Anlagestrategie“
2. Ökologische Wirkung
Der Indikator „Ökologische Wirkung“ misst den Umfang, in dem indirekte Investitionen über Fonds in Wertpapiere von Unternehmen erfolgen, deren wirtschaftliche Tätigkeiten zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Land- und Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung pro 1.000 Euro investiertes Kapital.
Der Indikator basiert auf Daten des externen Researchanbieters MSCI Solutions LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die Anlage des Vermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wirkung angestrebt.
3. Soziale Wirkung
Der Indikator „Soziale Wirkung“ misst den Umfang, in dem indirekte Investitionen über Fonds in Wertpapiere von Unternehmen erfolgen, deren wirtschaftliche Tätigkeiten zu sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den Geschäftsfeldern Ernährung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten, Zugang zu Sanitärprodukten, Konnektivität/Verringerung der digitalen Kluft, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und Zugang zu hochwertiger Bildung.
Der Indikator basiert auf Daten des externen Researchanbieters MSCI Solutions LLC. Durch den Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die Anlage des Vermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung angestrebt.
4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios
Der Indikator „MSCI Government ESG Score“ misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der Wertpapiere staatlicher und staatsnaher Emittenten im Portfolio (soweit vorhanden). Der MSCI Government ESG Score ist ein Indikator für Staaten und wird von dem Researchanbieter MSCI Solutions LLC bereitgestellt. Mit dem errechneten Score wird die Fähigkeit von Staaten bemessen, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) ausdrücken. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Energie- und Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken sowie über die Anlage des Vermögens in Staaten, die nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel tätigen, wird ein hoher durchschnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.
Datenquellen und –verarbeitung
Die Nachhaltigkeitsdaten stammen mehrheitlich von externen Research- bzw. Ratingagenturen, wie MSCI Solutions LLC oder einem anderen Anbieter. Die Daten der Research- bzw. Ratingagenturen bestehen teilweise aus reporteten aber auch aus geschätzten Daten. Zur Schließung von existierenden Datendefiziten nimmt die Deka zudem proaktiv Kontakt mit entsprechenden Unternehmen auf, um die verfügbaren Daten zu ergänzen. Grundsätzlich erfolgt keine Weiterverarbeitung der Daten durch die Deka im Sinne der Bildung von Scores. Die Daten werden in Investmentprozessen hinterlegt und genutzt, wie zum Beispiel zur Sicherstellung der Einhaltung der definierten ESG-Strategie.
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Die Aus- und Bewertung von ESG-Daten stellt aktuell aufgrund bestehender Defizite bei der Verfügbarkeit grundsätzlich noch eine Herausforderung dar. Die Deka nutzt für ihre Analysen mehrheitlich Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen. Um aufgrund der teilweise noch limitierten Verfügbarkeit von Unternehmensdaten eine möglichst breite Datenverfügbarkeit zu gewährleisten, werden diese um Schätzwerte erweitert. Die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen und geschätzten Daten wird durch die Nutzung von gängigen Marktstandards in der Erhebung und Verifizierung von Unternehmensdaten sowie der Generierung von Schätzwerten durch externe Research- bzw. Ratingagenturen sichergestellt. Es werden keine Schätzungen durch die Deka vorgenommen. Potenzielle Risiken durch die Datendefizite werden dadurch mitigiert, dass das potenzielle Anlageuniversum anhand von Positivlisten definiert wird und Emittenten nur auf diese Positivlisten aufgenommen werden, wenn entsprechende ESG-Daten vorliegen oder die Emittenten manuell überprüft wurden. Zudem werden Investitionen nur als nachhaltig gewertet, wenn die „Do Not Significant Harm-“ und „Good Governance-“ Prüfung durchgeführt werden können und keine Datendefizite bestehen.
Sorgfaltspflicht
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht wurden eine Reihe von Maßnahmen in Investitionsprozessen implementiert. In den Investmentprozessen der Vermögensverwaltung werden ökologische (Environment – „E“), soziale („Social“) und die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung (Governance – „G“) betreffende Kriterien (sog. ESG-Kriterien) beachtet.
Dabei wird die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken über einen professionellen Fondsauswahlprozess sichergestellt, bei dem Investmentanteile nach Nachhaltigkeitschancen und -risiken analysiert werden. Dabei erfolgt eine Betrachtung des Risiko-Rendite-Profils unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken sowohl bei der Portfoliozusammenstellung als auch bei der fortlaufenden Portfolioüberwachung.
Nachhaltigkeitsrisiken, die im Rahmen des Investmentprozesses identifiziert wurden, werden mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung auf das Portfolio kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten und Investmentanteile bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung , deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition des Portfolios haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Wahrscheinlichkeit für und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten.
Die Analyse der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt auf Basis von öffentlich verfügbaren Informationen der Emittenten (z. B. Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte) oder einem internen Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen.
Es wird ein Sustainability Risk Commitee als Kontrollinstrument eingesetzt, welches kontinuierlich die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten überprüft und konkrete Vorgaben für das unter Nachhaltigkeitsrisiken investierbare Anlageuniversum gibt. Hierzu gehören neben Informationen auf Einzelemittenten-Ebene ebenso Einschätzungen, welche auf Basis einer globalen Wirtschaftsanalyse getroffen werden. Weiterhin erhalten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Vermögensmanagements regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit.
Mitwirkungspolitik
Für die Deka, als aktiver und nachhaltiger Investor, ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für unsere Anlegenden sind wir am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert, in die wir investieren. In unserem Engagement-Ansatz, den wir als einen langfristigen und überzeugenden Investmentansatz verstehen, liegt für uns der Schlüssel für die langfristige Wertsteigerung unserer Investments. „Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen“ ist deshalb der Leitsatz für unser Engagement. Wir wirken daraufhin, dass Unternehmen die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen und ökologischen Wandel als Chance erkennen, die langfristige Zukunftsfähigkeit ihres Geschäftsmodells sichern und gleichzeitig aus der Verantwortung für kommende Generationen einen Beitrag für deren Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt leisten. Durch regelmäßigen Kontakt, gezielte Nachfragen und Monitoring der Zielerreichung begleiten wir die Unternehmen bei diesem Wandel und auf diesem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Unter Engagement fällt sowohl der aktive, konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Unternehmen als auch die Ausübung der Stimmrechte auf den Hauptversammlungen. Im Dialog mit Unternehmen nutzen wir unsere mehr als 1.500 Unternehmenskontakte pro Jahr, um im direkten Gespräch unterschiedliche ESG-Themen zu adressieren. Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die Engagementaktivitäten sind verschiedene geschäftsfeld- bzw. bereichsübergreifende Einheiten der Deka involviert. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt zwischen den Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Experten und dem Portfoliomanagement sowie den Researchanalysten. Es werden aktuelle Trends und Entwicklungen besprochen. Zudem hat das Team Nachhaltigkeit und Corporate Governance stets unternehmensspezifische Themen und aktuelle Kontroversen im Blick, die mit den Unternehmen diskutiert werden. Die Schwerpunktthemen können nach aktuellen Dringlichkeiten variieren, eine Reihe von Themen ist aber auch langfristiger Natur.
Bestimmter Referenzwert
Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Links
Bei Abschluss von „Select ESG“ wird mit dem Anlegenden auf Basis seiner persönlichen Präferenzen eine Anlagestrategie vereinbart. Die Vorvertraglichen Informationen zu den ökologischen und sozialen Merkmalen sind auf diese mit den Anlegenden getroffenen Vereinbarungen ausgerichtet. Im weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehung erfolgt jährlich die Berichterstattung in Form eines Regelberichtes auf Basis des individuellen Kundenportfolios, für das jeweils die ökologischen und sozialen Merkmale offengelegt werden.
Die verlinkten Dokumente dienen der exemplarischen Darstellung von vorvertraglichen und regelmäßigen Informationen für „Select ESG“ in der Anlagestrategie Select ESG 50. Die Angaben innerhalb der Musterberichte sind repräsentativ für eine Vermögensverwaltung mittlerer Risikoausprägung.
Verlinkungen:
Änderungshistorie
Änderung zum 01. Dezember 2025: Durch die Aktualisierung der angewendeten Ausschlusskriterien wurde die Beschreibung dieser unter dem Punkt „Anlagestrategie“ entsprechend angepasst. Darüber hinaus wurde der Name des Anlagekonzepts „Select Nachhaltig“ in „Select ESG“ umbenannt.